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   VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06 We   

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https://dejure.org/2007,29443
VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06 We (https://dejure.org/2007,29443)
VG Weimar, Entscheidung vom 24.01.2007 - 6 K 387/06 We (https://dejure.org/2007,29443)
VG Weimar, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 6 K 387/06 We (https://dejure.org/2007,29443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO § 218 Abs 2; BauNVO § 17; BauNVO § 19 Abs 1; ThürBO § 2; ThürKAG § 7 Abs 1; ThürKAG § 7 Abs 7; ThürKAG § 21a Abs 4
    Ausbaubeiträge; Begriff der "tatsächlichen Bebauung" i.S.v. § 7 Abs. 7 Satz 5 ThürKAG; Abwasser; Bebauung; Bedarf; Buchgrundstück; "durchschnittliche Grundstücksfläche"; Erstattung; Festsetzung; grenzüberschreitend; Gebäudeumgriff; Grundflächenzahl; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06
    Bereits vor der Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes war für das Beitragsrecht in Thüringen anerkannt, dass bei der Bemessung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nicht der wirtschaftliche, sondern der sog. formelle oder auch bürgerlich-rechtliche (Buch-)grundstücksbegriff zugrundezulegen ist (ThürOVG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, S. 7; Beschluss vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 -, S 3 f.; Beschluss vom 6. April 2006 - 4 EO 580/02 -, S. 9 f.; VG Weimar, Beschluss vom 26. März 2004 - 6 E 234/04.We - Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 6 E 1422/06 We -, S. 4; VG Gera, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 5 E 436/97 GE -, S. 7 f.).

    Die Zusammenfassung mehrerer Buchgrundstücke in einer Beitragsfestsetzung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn ein Buchgrundstück wegen seiner geringen Größe nur zusammen mit einem anderen baulich nutzbar ist und somit beide Grundstücke desselben Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit bilden (typisch etwa bei sog. Handtuchgrundstücken; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1986 -8 C 9/86-, NVwZ 1987, 420 ff.; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 05. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 -, S. 9 und Beschluss vom 6. April 2006 - 4 EO 580/02 -, S. 9 f.) und gemeinsam einen Anschluss benötigen (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 11. Januar 1985 - 23 B 83 A.1017 -, BayVBl. 1985, 495 ff.).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06
    Damit ist dem Satzungsgeber eine Typisierungsbefugnis eingeräumt (Gesetzesbegründung, Drucksache 4/187, S. 19; Blomenkamp in Driehaus, ThürKAG, Stand: September 2006, § 8, Rdnr. 1475 e; zum Grundsatz der Typengerechtigkeit vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995, NVwZ-RR 1995, 594, 595; Urteil vom 1. August 1986, NVwZ 1987, 231, 232 [Gebührenrecht]).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06
    Damit ist dem Satzungsgeber eine Typisierungsbefugnis eingeräumt (Gesetzesbegründung, Drucksache 4/187, S. 19; Blomenkamp in Driehaus, ThürKAG, Stand: September 2006, § 8, Rdnr. 1475 e; zum Grundsatz der Typengerechtigkeit vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995, NVwZ-RR 1995, 594, 595; Urteil vom 1. August 1986, NVwZ 1987, 231, 232 [Gebührenrecht]).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06
    Die Zusammenfassung mehrerer Buchgrundstücke in einer Beitragsfestsetzung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn ein Buchgrundstück wegen seiner geringen Größe nur zusammen mit einem anderen baulich nutzbar ist und somit beide Grundstücke desselben Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit bilden (typisch etwa bei sog. Handtuchgrundstücken; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1986 -8 C 9/86-, NVwZ 1987, 420 ff.; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 05. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 -, S. 9 und Beschluss vom 6. April 2006 - 4 EO 580/02 -, S. 9 f.) und gemeinsam einen Anschluss benötigen (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 11. Januar 1985 - 23 B 83 A.1017 -, BayVBl. 1985, 495 ff.).
  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

    Auszug aus VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06
    Bereits vor der Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes war für das Beitragsrecht in Thüringen anerkannt, dass bei der Bemessung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nicht der wirtschaftliche, sondern der sog. formelle oder auch bürgerlich-rechtliche (Buch-)grundstücksbegriff zugrundezulegen ist (ThürOVG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, S. 7; Beschluss vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 -, S 3 f.; Beschluss vom 6. April 2006 - 4 EO 580/02 -, S. 9 f.; VG Weimar, Beschluss vom 26. März 2004 - 6 E 234/04.We - Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 6 E 1422/06 We -, S. 4; VG Gera, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 5 E 436/97 GE -, S. 7 f.).
  • OVG Thüringen, 20.11.2014 - 4 KO 283/13

    Heranziehung zum Kläranlagenbeitrag; hier: Auslegung des Begriffs der

    Wie die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar in ihrem Urteil vom 24. Januar 2007 - 6 K 387/06 We - richtig ausgeführt habe, sei bei der Auslegung des Merkmales "tatsächlich bebaute Fläche" zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Wahrung der Beitrags- und Belastungsgleichheit gegenüber den nicht privilegierten Beitragspflichtigen einen Zahlungsaufschub für Grundstücksflächen herbeiführen wollte, die mangels Bebauung noch keinen aktuellen Vorteil aus der Erschließung ziehen.

    Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung der Privilegierungsregelungen davon ausgegangen, dass die Privilegierungstatbestände jedenfalls grundsätzlich nachträglich entfallen können und dass der Beitragsanspruch im Prinzip bis zu der Höhe aufwachsen kann, in der er nach Maßgabe des § 7 Abs. 7 Satz 1 ThürKAG ohne Privilegierung entstanden wäre (zu diesem Aspekt vgl. VG Weimar vom 24. Januar 2007 - 6 K 387/06 We - LKV 2007, 479).

  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

    Umgekehrt wäre für die Anwendung der Privilegierungstatbestände auf das einzelne Buchgrundstück abzustellen, wenn kein Fall der wirtschaftlichen Einheit vorliegt, weil die einzelnen Buchgrundstücke wegen ihrer Größe jeweils selbstständig baulich nutzbar sind (in diesem Sinne VG Weimar, Urt. v. 24.01.2007 - 6 K 387/06 We).
  • VG Gera, 12.11.2009 - 2 E 1074/09

    Beiträge; Leistungsgebot; Privilegierung; übergroße Grundstücke; Grenzwert;

    Insofern sei auf die Rechtsprechung des VG Weimar (Urteil vom 24. Januar 2007, -6 K 387/06 We-) zu verweisen.

    Insoweit beruft er sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Weimar (Urteil vom 24. Januar 2007, - 6 K 387/06 We -), wonach ein Grundstück dann als vollständig tatsächlich bebaut anzusehen sei, wenn das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung erreicht sei.

  • OVG Thüringen, 08.08.2012 - 4 EO 821/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung einer Privilegierung in "Altfällen"

    Da die nach summarischer Prüfung am 1. Januar 2004 überbaute Fläche von 4153 m² die vom Antragsgegner als Obergrenze ermittelte bebaubare Fläche von 5.425 m² unterschreitet, kann ferner dahingestellt bleiben, ob für eine Privilegierung eines bebauten Grundstücks nach § 7 Abs. 7 Sätze 3 und 5 ThürKAG n. F. noch Raum besteht, wenn das betreffende Grundstück schon rein baurechtlich so intensiv bebaut ist, dass eine weitere Bebauung in Zukunft ausgeschlossen ist (so VG Weimar, Urteil vom 24. Januar 2007 - 6 K 387/06 We - LKV 2007, 479 und Hofmann in Hinkel/Hofmann/Erlenkämper, Kommunalabgaben in Thüringen, Nr. 9.3.5 zu § 7 ThürKAG; a. A. ebenfalls VG Meiningen, Urteil vom 12. August 2010 - 8 K 26/09 Me - n. v., UA S. 8 f., m. w. N.; bislang offen lassend ThürOVG, Zulassungsbeschluss vom 28. Dezember 2010 - 4 ZKO 1070/10 -).
  • VG Gera, 01.06.2011 - 2 K 486/09

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

    Zur Frage, wann ein Grundstück im beitragsrechtlichen Sinne bebaut ist, hat die Kammer bislang Folgendes entschieden (Urteil vom 1. März 2010 - 2 K 947/08 Ge -): "Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unbebaut" ist maßgeblich darauf abzustellen, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2005 den Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht auf den Zeitpunkt verlagern wollte, zu dem die öffentliche Entwässerungseinrichtung tatsächlich in Anspruch genommen wird (Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 8 Rn. 1475 b), und dass er "aus Gründen der Wahrung der Beitrags- und Belastungsgleichheit gegenüber den nicht privilegierten Beitragspflichtigen einen Zahlungsaufschub für solche Grundstücke bewirken (wollte), die aus dem Anschluss keinen aktuellen Vorteil ziehen, weil sie noch nicht bebaut sind" (VG Weimar, Urteil vom 24. Januar 2007, - 6 K 387/06 We -).
  • VG Gera, 31.03.2020 - 2 K 1578/19

    Abwasserbeseitigungsbeitrag, hier: Prozesskostenhilfe

    Es ist also die tatsächlich (erweiterte) bebaute Fläche i. S. v. § 7 Abs. 7 Satz 3 bzw. Satz 5 ThürKAG zu ermitteln (vgl. VG Weimar, B. v. 24. Januar 2007 - 6 K 387/06 We.; Petermann in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1475g; zur beitragsrechtlich relevanten Bebauung vgl. OVG Weimar, B. v. 8. März 2013 - 4 EO 369/11 ).
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